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Untersuchung bestätigt: Kein Zusammenhang zwischen Kündigungsschutz und Arbeitslosigkeit

Wissenschaftliche Recherche des WSI

 

Dänemark: Kein Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Kündigungsschutz
Der starke Rückgang der Arbeitslosigkeit in Dänemark während der 90er Jahre lässt sich nicht durch das Kündigungsschutz-Niveau in dem nördlichen Nachbarland erklären. Heute gelten in Dänemark dieselben Kündigungsschutz-Regelungen wie im Jahr 1993, als die Arbeitslosenquote noch bei 10,2 Prozent lag. Das zeigt eine wissenschaftliche Recherche von Arbeitsrechts-Expertinnen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Zudem ist die Absicherung gegen Kündigungen in Dänemark zwar schwächer als in Deutschland, aber gleichwohl stärker, als manche Vergleichsstudien ausweisen. Der Grund: Es gibt nur relativ wenige gesetzliche Bestimmungen. Doch bei immerhin 60 bis 70 Prozent der dänischen Beschäftigten regeln Tarifverträge den Kündigungsschutz. "Es ist falsch, einen Zusammenhang zwischen dem niedrigeren Kündigungsschutz-Niveau und der niedrigen Arbeitslosenquote herzustellen. Denn an den tarifvertraglichen Kündigungsschutz-Regelungen wurde seit mehreren Jahrzehnten praktisch nichts geändert", betonen die Forscherinnen um die Arbeitsrechtlerin Prof. Dr. Heide Pfarr. Wie die WSI-Auswertung vorliegender Forschungsliteratur zeigt, setzten die dänischen Arbeitsmarktreformen seit 1993 gar nicht beim Kündigungsschutz an. Die Politik änderte vielmehr die Regelungen zur Arbeitslosenvermittlung und zum Bezug von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. So wurde beim Arbeitslosengeld die Höchstbezugsdauer von neun auf vier Jahre gekürzt. Gleichzeitig erhielten Arbeitslose das Recht, einen individuellen Handlungsplan mit der Arbeitsverwaltung abzuschließen - ein Anspruch, der zugleich auch verpflichtend ist. Arbeitslosen, die mehr als ein Jahr ohne Beschäftigung sind, muss eine Weiterbildung oder eine andere beschäftigungspolitische Maßnahme angeboten werden. Wer länger als ein Jahr arbeitslos ist, muss zudem jede zugewiesene Stelle annehmen, um Sanktionen zu vermeiden.